
Pflegefinanzierung im Kanton Zürich
Verteilung der Pflegekosten
Die Kosten von Pflegeleistungen werden von verschiedenen Kostenträgern übernommen. Sowohl die Gemeinden und Krankenkassen wie auch die Bezügerinnen und Bezüger selbst müssen sich an der Finanzierung beteiligen.
Die Informationsbroschüre enthält die wichtigsten Regelungen.
Finanzierung der Pflegekosten
Normdefizit und Rechnungslegung
Das Normdefizit bezeichnet den Beitrag, den Ihre Gemeinde bei einem Aufenthalt in einem Heim, das nicht von Ihrer Gemeinde betrieben wird und über keinen Leistungsauftrag Ihrer Gemeinde verfügt, maximal leisten muss. Es wird jährlich für das kommende Beitragsjahr auf der Grundlage des vorangegangenen Rechnungsjahres durch die Gesundheitsdirektion festgelegt.
Die aktuellen Vorgaben zum Normdefizit und zur weiteren Rechnungslegung finden Sie hier.
Akut- und Übergangspflege
Bei der Akut- und Übergangspflege handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt auf spitalärztliche Anordnung während längstens zwei Wochen stationär in Pflegeheimen oder ambulant durch Spitex-Dienste erbracht werden. Die Kosten übernehmen in den Jahren 2018 bis 2020 zu 55 Prozent die Gemeinden und zu 45 Prozent die Versicherer. Eine Beteiligung der Leistungsbezügerinnen und -bezüger an den Kosten der Akut- und Übergangspflege ist nicht zulässig.
Kostenvergleiche
Die Gesundheitsdirektion veröffentlicht periodisch Kostenvergleiche zur Langzeitpflege. Sie schafft damit Transparenz über das Leistungsangebot.
Analyse der Kostendifferenzen in der ambulanten Pflege des Kantons Zürich im Jahr 2013
Die Gesundheitsdirektion hat das Forschungs- und Beratungsunternehmen Ecoplan mit einer Studie zu den Kostendifferenzen zwischen beauftragten und nicht beauftragten Spitex-Organisationen resp. selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen beauftragt.
Die Ergebnisse können dem nachfolgenden Schlussbericht entnommen werden.
Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.zh.ch

