
Ex-Chef der Stadtzürcher Alterszentren findet generelle Maskenpflicht nach einem Ausflug «schikanös»
Die Altersheime hätten eigentlich viel Spielraum bei der Umsetzung der kantonalen Corona-Regeln. Aber sie nutzen ihn nicht. Das ärgert Angehörige – und Ueli Schwarzmann, den ehemaligen Direktor der Stadtzürcher Alterszentren. Der bald 90-jährige Jean Gut lebt in einem Altersheim an der Zürcher Goldküste. Früher war er Brückenbauer, nun arbeitet er an einem Manuskript über seine Erfahrungen als Bauingenieur. Sein Schwiegersohn Andreas Schlegel erfasst den Text im Computer. Bis Mitte März besuchte Jean Gut ihn jeweils zu Hause, um gemeinsam am Manuskript zu arbeiten. Dann kam das von der kantonalen Gesundheitsdirektion verordnete Besuchs- und Ausgehverbot für Heimbewohnerinnen und -bewohner.
Anfang Juni wurde das Verbot gelockert. Besuche sind nun wieder erlaubt, aber nur in speziellen Zonen und unter Einhaltung des Schutzkonzepts. Zudem ist eine Voranmeldung für ein begrenztes Zeitfenster obligatorisch. Manche Pflegeeinrichtungen gewähren aus organisatorischen Gründen nur eine halbe Stunde, in Jean Guts Alterszentrum sind einstündige Besuche erlaubt. Bis vor kurzem waren Gespräche bloss durch eine Glasscheibe möglich, inzwischen genügt ein Schutz mit Maske. Im Unterschied zu anderen Heimen bleibt die Cafeteria für Angehörige geschlossen.
Rekurs innert Kürze überholt
Andreas Schlegel ist empört: «Diese Regelungen sind unhaltbar», sagt er. Letzte Woche hat er bei der Regierung einen Rekurs gegen die kantonalen Anordnungen und Empfehlungen für Heime eingereicht. Ausschlaggebend war die rigide Ausgehregelung. Sein Schwiegervater getraue sich wegen der vielen Vorsichtsmassnahmen nicht, ihn zu besuchen, hält Schlegel in seinem Schreiben fest.
Bereits wenige Tage später kann der Ex-Banker Entwarnung geben: Am Sonntag habe das Heim seinem Schwiegervater ein Nachtessen bei ihm zu Hause erlaubt, ohne ihm danach während zehn Tagen die Pflicht zum Maskentragen aufzuerlegen, berichtet er gegenüber der NZZ. «Individuelle Lösungen sind offenbar doch möglich», freut er sich. Tatsächlich gilt gemäss der kantonalen Gesundheitsdirektion für Bewohnende nur dann eine zehntägige Maskenpflicht, wenn «die Einhaltung der Schutzmassnahmen bei externen Aufenthalten nicht sichergestellt ist».
Hat sich damit sein Rekurs nicht überholt? «Ja, schon, aber ich habe mein Hauptziel erreicht», sagt Schlegel. Dieses bestehe darin, auf die variable und tolerante Auslegung der kantonalen Vorgaben hinzuweisen. Auch im Hinblick auf eine zweite und dritte Welle erachtet er das Ausschöpfen des Spielraums als absolut zentral. Und er hält fest: «Die Altersheimbewohnerinnen und -bewohner sind vollwertige, selbständige und erfahrene Menschen mit Eigenverantwortung. Wird ein Unterschied gemacht zwischen Bewohnenden, Personal und Besuchenden bezüglich Vorschriften, Bewegungsfreiheit und Kontaktrechten, ist das ein Verstoss gegen die in der Bundesverfassung verankerte Rechtsgleichheit.»
Maskenpflicht weiterhin in der Kritik
Auch Ueli Schwarzmann, der ehemalige Direktor der Alterszentren der Stadt Zürich, pocht darauf, den Spielraum auszuschöpfen. Dass sämtliche Heimbewohnerinnen und -bewohner, die von einem Ausflug zurückkommen, während zehn Tagen eine Maske tragen müssen, bleibt in seinen Augen die «grösste schikanöse Regelung». Mit ihrer Unterschrift würden die Bewohnenden die Verantwortung für die Schutzmassnahmen wie etwa den Zwei-Meter-Abstand oder das Tragen einer Maske während eines Ausflugs übernehmen. Konsequenzen hätten sie nicht zu befürchten, es sei denn, sie hielten die Schutzmassnahmen nicht ein. Nur in diesem Fall gelte danach eine zehntägige Maskenpflicht. «Es gilt die Selbstverantwortung – die Angehörigen wie die Bewohnenden werden so ernst genommen», hält Schwarzmann fest.
Beim Zürcher Regierungsrat sind insgesamt drei Rekurse eingegangen, wie die Mediensprecherin Cristina Casanova mitteilt. Bei der NZZ verschaffte ein Angehöriger seiner Empörung Luft, weil eine Bewohnende bereits nach 25 Minuten vom vergitterten Besuchsareal wieder aufs Zimmer gebracht worden sei. Zusammen mit anderen reichte er am Montag eine Strafanzeige gegen die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (svp.) und Weitere ein.
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