Alters- und Pflegeheime

Thurgau hebt Besuchsverbot in Pflegeheimen auf

Im Kanton Thurgau wurde das Besuchsverbot für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung auf den 30. Mai aufgehoben. Stattdessen tritt eine Besuchsregelung in Kraft. Ab dem 30. Mai erhalten auch die Einrichtungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung mehr Spielräume. Besuche innerhalb sowie Spaziergänge, Ausflüge und Besuche ausserhalb des Einrichtungsgeländes sind wieder möglich. Wochenendbesuche und Ferienaufenthalte bei den Eltern und Angehörigen können von den Einrichtungen bewilligt werden. Für Klientinnen und Klienten, die derzeit noch von Eltern oder Angehörigen zu Hause betreut werden, wird eine Rückkehr in die Einrichtungen angestrebt.

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