
Strittige Gesetzesreform – «Wenn wir nichts ändern, explodieren die Ergänzungsleistungen»
Mit der Revision, die das Parlament beschlossen hat, werden Erben künftig zur Kasse gebeten, falls Ergänzungsleistungen bezogen wurden – falls noch Geld übrig ist. So will der Bund pro Jahr rund 150 Millionen Franken zurückholen. Ein grundsätzliches Problem wird damit aber nicht gelöst: dass sich viele Menschen das Alters- und Pflegeheim nicht leisten können. Und die Pflegekosten steigen in den kommenden Jahrzehnten gemäss Prognosen noch drastisch. Der Effekt? Ergänzungsleistungen werden immer nötiger – ihre Finanzierung indes immer schwieriger.
Laut Artikel 112 der Bundesverfassung muss die AHV-Rente «den Existenzbedarf angemessen decken». «Die Ergänzungsleistungen wurden 1966 als eine Art Pflaster geschaffen», sagt der Anwalt Ueli Kieser, der an der Universität St. Gallen Sozialsversicherungsrecht unterrichtet. Ein Pflaster, weil AHV und später Pensionskasse schon damals nicht immer ausreichten, um die Existenz im Alter zu sichern – entgegen der Bestimmung in der Verfassung, wonach die AHV existenzsichernd sein muss.
«Mit den Ergänzungsleistungen wurde eine neue Versicherung geschaffen. Man bezweckte damit, Altersarmut zu verhindern. Man sagte: Menschen, die mit der AHV-Rente ihr Leben nicht finanzieren können, sollen mehr Geld über die Ergänzungsleistungen bekommen, und zwar bis circa 3000 Franken pro Monat.» Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.srf.ch

