
Das Urdorfer Altersheim verhält sich verwerflich
Der Versuch, das Unrecht mit einem einmaligen Betrag wiedergutzumachen, kommt der Missachtung einer richterlichen Anordnung gleich. Das Alterszentrum Weihermatt. Foto: PD
Das Alterszentrum Weihermatt in Urdorf stellt seinen Bewohnern seit vielen Jahren zu hohe Rechnungen. Die Gemeinde rechtfertigt dieses Verhalten mit einer Buchhaltung, die keiner Prüfung standhält. Gemäss dem eidgenössischen Preisüberwacher werden Abschreibungs- und Zinskosten verrechnet, die gar nicht anfallen. Und selbst die Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit der 101-jährigen Luise K. werden auf die Bewohnerinnen und Bewohner abgewälzt, obwohl die alte Frau im Recht ist.
Geht man so mit seinen Kunden um, die im Falle eines Alterszentrums häufig hilflos und pflegebedürftig sind? Die Frage ist nicht nur moralisch gemeint, sondern auch juristisch. Früher war es in Heimen zwar üblich, alle möglichen Kosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwälzen. Doch dieser Praxis wurde 2010 mit einem neuen Pflegegesetz ein Riegel vorgeschoben. Fortan durften Hotellerie- und Betreuungstaxen nur noch die effektiven Kosten decken. Darum sind die Taxen im Urdorfer Alterszentrum nicht nur verwerflich, sondern auch ungesetzlich.
Dass Bezirksrat und Gemeinde nun nach über sechs Jahren versuchen, das Unrecht mit einem einmaligen «Trinkgeld» von fünf Franken wiedergutzumachen, kommt der Missachtung einer gerichtlichen Anordnung gleich. Der Regierungsrat hat nämlich nicht nur die Rückerstattung von zu viel bezogenem Geld verlangt, sondern auch die Senkung der Tarife. In der Schule gäbe es für so viel Renitenz eine Strafaufgabe und auf dem Fussballplatz womöglich eine Rote Karte. Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.tagesanzeiger.ch
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