
Bewohner des Alterszentrums Urdorf erhalten Geld zurück: Gemeinde senkt die Betreuungstaxen
Der Urdorfer Gemeinderat ist zwar mit dem Bezirksratsentscheid nicht einverstanden, ergreift aber auch keine Rechtsmittel dagegen.
Jetzt herrscht Rechtssicherheit. Frühestens im Oktober erhalten jene Personen, die in den Jahren 2016 und 2017 im Urdorfer Alterszentrum Weihermatt in Urdorf lebten, Geld zurück. Denn die Rückzahlungen, zu denen der Dietiker Bezirksrat die Gemeinde Urdorf verpflichtet hatte, sind für das vierte Quartal geplant, wie die Gemeinde gestern mitteilte. Sie wird sich also nicht gegen den Entscheid wehren, den der Bezirksrat im Juli gefällt hatte.
Sprich: Der Entscheid wird rechtskräftig. «Trotz aufsichtsrechtlicher Widersprüche verzichtet der Gemeinderat auf den weiteren Rechtsweg. Somit kann ein langwieriger und aufwandtreibender Prozess abgeschlossen werden, bei welchem eine alle Pflegeheime des Kantons Zürich betreffende Thematik im Wesentlichen am Beispiel der Gemeinde Urdorf diskutiert und auch politisch instrumentalisiert wurde», hielt der Gemeinderat gestern in einem Communiqué fest.
Zu den Zahlungen wurde die Gemeinde vom Bezirksrat Dietikon verpflichtet, weil das Alterszentrum Weihermatt in den Jahren 2016 und 2017 Taxen von seinen Bewohnern verlangte, die sich im Nachhinein als zu hoch beziehungsweise nicht gerechtfertigt entpuppten, zumindest aus Bezirksratssicht. Konkret hatten die Einnahmenüberschüsse bei den Taxen das fünfprozentige Geringfügigkeitsmass übertroffen, wie Bezirksratspräsident Simon Hofmann (FDP) Anfang August gegenüber der Limmattaler Zeitung bekanntgab. Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.limmattalerzeitung.ch

