
Wildwest bei den Altersheimtaxen
Warten auf Tarifsenkungen: Stehen Heimbewohnerinnen und -bewohner auf verlorenem Posten? Symbolbild: Chris Iseli
Das Problem harrt seit Jahren einer Lösung: exorbitante Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Doch die Akteure schieben sich die heisse Kartoffel hin und her.
Die Finanzierung der Langzeitpflege ist komplex (siehe unten). Die kantonalen Höchstansätze für die Pflege, welche der Regierungsrat jährlich neu festlegt, sind für rund 60 Prozent der Heime nicht kostendeckend. Politisch ist das so gewollt. Die Heime sollen ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass Heime den Pensionärinnen und Pensionären überhöhte Hotellerie- und/oder Betreuungstaxen verrechnen und so die Pflege querfinanzieren.
Eine Praxis, welche Vertreter der Curaviva – das ist der Verband der Heime und Institutionen in der Langzeitversorgung – unumwunden zugegeben haben. Es ist auch eine Praxis, die der eidgenössische Preisüberwacher Stefan Meierhans seit Jahren anprangert. Und: Es ist illegal.
Die Heime dürfen ihren Bewohnern von Gesetzes wegen höchstens kostendeckende Tarife für Hotellerie und Betreuung verrechnen. Das ist das sogenannte Kostendeckungsprinzip. Die Sache ist deshalb besonders relevant, weil die Bewohner für Hotellerie und Betreuung selber aufkommen müssen. Im Kanton Zürich beträgt die durchschnittliche Betreuungstaxe rund 46 Franken pro Tag. Das sind 1380 Franken, welche die Heimbewohner bezahlen müssen. Monat für Monat.
Die kantonale Gesundheitsdirektion hat einen zaghaften Versuch unternommen, das Problem zu entschärfen. Sie hat die Zahlen für das Jahr 2017 aus der Somed-Statistik – dabei handelt es sich um national erhobene Daten – unter die Lupe genommen. Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.limmattalerzeitung.ch

