
Walliser Grosser Rat ermöglicht die Sterbehilfe in Pflegeheimen
Der Walliser Grosse Rat regelt die assistierte Sterbehilfe in Pflegeheimen. Die Debatte war lebhaft und kontrovers. (Bild: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)
Über vier Stunden dauerte am Donnerstag die erste Lesung der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Im Zentrum stand die Frage, ob assistierter Suizid künftig in allen Pflegeheimen im Kanton möglich sein soll. Nach der ersten Lesung wurde die Vorlage mit 69 zu 20 Stimmen bei 32 Enthaltungen gutgeheissen.
Es gehe um Gleichbehandlung und individuelle Freiheit, sagte der Sprecher der befürwortenden Gesundheitskommission im Rat. Heute ist Beihilfe zum Suizid nicht in allen Institutionen im Kanton Wallis möglich. Die Leitungen der Heime und die Stiftungsräte sind frei, die Sterbehelfer in ihren Räumen zuzulassen oder nicht.
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