Teure Pflege: So schützen Sie Ihr Vermögen
Alters- und Pflegeheime

Teure Pflege: So schützen Sie Ihr Vermögen

Viele Pflegekosten werden nicht von den obligatorischen Versicherungen gedeckt. Foto: iStock

Ich bin 62, meine Frau ist 60 Jahre alt. Wir haben ein Vermögen von 1’200’000 Franken mit Eigenheim und Wertschriften. Ich habe ein PK-Guthaben von 450’000 Franken angespart. Nun hat uns eine Bekannte folgendes Szenario geschildert: Meine Frau müsste ins Pflegeheim. Dieses kostet 6000 Franken monatlich. Weil unsere Rente nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken, wird das Vermögen angetastet. Innert kürzester Zeit würde mein PK-Guthaben aufgebraucht sein. Gibt es eine Möglichkeit, das PK-Guthaben zu schützen? R.F.

Pflegekosten sind in der Tat hoch. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Pflege durch die Pflegebedürftigen selbst finanziert wird und zwar mit ihren AHV- und Pensionskassen-Renten und der Krankenkasse. Wenn ein Ehepartner ins Pflegeheim muss, ist man verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen. Dazu werden Renten und das vorhandene Vermögen angerechnet.

Wenn das Geld nicht reicht, kann man Ergänzungsleistungen beantragen. Auch hier wird das Vermögen berücksichtigt. Falls das Vermögen den Freibetrag von 37’500 Franken für Alleinstehende und 60’000 Franken für Ehepaare übersteigt, wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet. Man spricht hier vom Vermögensverzehr. Das Bundesamt für Sozialversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass «entgegen einer weitverbreiteten Meinung man nicht davon ausgehen kann, dass ab einem bestimmten Vermögen x oder y absolut kein EL-Anspruch besteht.»

Wenn der Bezüger von Ergänzungsleistungen Besitzer einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, wird vom Steuerwert der Liegenschaft ein Freibetrag von 112’500 Franken abgezogen und nur der Rest für die Bestimmung des Vermögensverzehrs berücksichtigt. Falls aber das Haus eines Ehepaares von einem Ehegatten bewohnt wird, während der andere im Heim oder Spital lebt, werden als Freibetrag 300’000 Franken abgezogen. Dennoch ist es schon so, dass man sein Vermögen eben auch für die Deckung der Pflegekosten mitnutzen muss.

Schützen können Sie sich, indem Sie eine private Pflegeversicherung abschliessen, wie sie mehrere Versicherer in der Schweiz anbieten. Eine solche Police deckt Krankheits- und Unfallfolgen ab, die von der obligatorische Krankenversicherung oder der Unfallversicherung nicht abgedeckt werden. Eingeschlossen sind bei einer solchen Versicherung unter anderem die Unterbringung und Verpflegung, zusätzliche Aufenthalts- und Pflegekosten jeder Art oder Taggeld.

Als Versicherter mit entsprechender Police bekommt man lebenslang monatlich die vereinbarte Rente und zwar unabhängig davon, ob man zuhause oder stationär gepflegt werden muss. Eine Pflegeversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen, die ein Pflegefall verursachen kann und die nicht von den obligatorischen Versicherungen übernommen werden, und bietet Ihnen somit eine Möglichkeit, auch Ihr Vermögen teilweise zu schützen.

Martin Spieler ist unabhängiger Wirtschafts- und Finanzexperte. Er war Chefredaktor der «SonntagsZeitung», der «Handelszeitung» und der TV-Börsensendungen «Money» und «Money Talk». Er moderiert jede Woche TV-Geldsendungen auf TeleZüri, Tele M1 und Tele 1 und ist täglich auf verschiedenen Radiostationen zu hören. In der «SonntagsZeitung» betreut er die Rubrik Geldberater.  Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von blog.tagesanzeiger.ch

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