
Sagt die Pflegerin mit Borderline-Syndrom die Wahrheit?
Der angeklagte Krankenpfleger weist vor Obergericht jegliche Vorwürfe von sich. (Bild: Goran Basic / NZZ)
Ein Mann soll eine Frau vergewaltigt haben, und es steht Aussage gegen Aussage. Schon am Bezirksgericht Zürich war sich das dreiköpfige Richtergremium zur Schuldfrage uneins. Der 34-jährige Krankenpfleger wurde zwar im Dezember 2017 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, allerdings nur mit Entscheid der Mehrheit. Völlig aussergewöhnlich am Fall ist, dass die unterlegene Gerichtsvorsitzende einen 18-seitigen, detailliert begründeten Minderheitsantrag verfasste, indem sie zum Schluss kommt, dass der Sachverhalt nicht zweifelsfrei erstellt und der Beschuldigte «in dubio pro reo» freizusprechen sei.
Das angebliche Opfer und der angebliche Täter waren beide als hierarchisch gleichgestellte Fachpersonen Gesundheit in einem Alterszentrum angestellt. Der Beschuldigte, ein zuvor völlig unbescholtener verheirateter Familienvater, arbeitet nach wie vor dort, die Arbeitgeberin hält weiterhin voll und ganz zu ihm und ermöglicht ihm sogar eine Weiterbildung. Das angebliche Opfer hingegen, das vor und während des Tatzeitpunkts wegen einer «emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus» in psychiatrischer Behandlung war, hat die Stelle gewechselt. Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.nzz.ch

