
Keine Revision im Kilchberger Altersheim-Mord
Der Mord an einer Bewohnerin des Alterszentrums Hochweid in Kilchberg wird die Gerichte nicht mehr beschäftigen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Bild: Archiv ZSZ
Das Urteil im Kilchberger Altersheim-Mordfall ist endgültig rechtskräftig: Das Bundesgericht ist auf eine erneute Eingabe der Haupttäterin nicht eingetreten.
Die heute 35-jährige Frau hatte im November vergangenen Jahres beim Obergericht Zürich um eine Revision des Urteils von 2016 ersucht. Damals wurde sie des Mordes, Raubs und gewerbsmässigen Diebstahls für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Das Obergericht ist nicht auf das Revisions-Begehren eingetreten. Der Weiterzug vor Bundesgericht bleibt ebenfalls ohne Erfolg, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Lausanner Richter sind nicht auf die Beschwerde der Frau eingetreten. Diese habe nicht aufgezeigt, inwiefern der Entscheid der Vorinstanz gegen Bundesrecht verstosse.
Die Gesundheitsfachfrau hatte 2013 mit einer Kollegin eine 88-jährige Bewohnerin eines Alterszentrums in Kilchberg erstickt. Anschliessend raubten sie Schmuck, Geld und eine Kreditkarte im Gesamtwert von ein paar tausend Franken.
Die 35-Jährige hatte ihre Verurteilung bis vor Bundesgericht gezogen. Auch ein Gesuch um Revision des Bundesgerichts-Urteils blieb ohne Erfolg. (pst/sda) Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.zsz.ch

