Schweiz: Grosse kantonale Differenzen bei Aufenthaltstaxen
Alters- und Pflegeheime

Schweiz: Grosse kantonale Differenzen bei Aufenthaltstaxen

Der Preisüberwacher empfiehlt schweizweit eine einheitliche Methode zur Kostenermittlung in allen Heimen. Quelle: rro (Symbolbild)

Ein Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim geht ganz schön ins Geld. Bei den verrechneten Kosten besteht kantonal ein grosser Unterschied. Das Wallis hat die tiefste Taxhöhe.

Die Kosten der nicht-pflegerischen Leistungen, das heisst von Betreuung und Hotellerie in Alters- und Pflegeheimen, gehen in der Schweiz vollumfänglich zu Lasten der Heimbewohner. Nur wenige Kantone setzen die Taxen selbst fest oder schreiben zumindest vor, dass bei öffentlichen Heimen die Taxen für Pension und Betreuung höchstens kostendeckend sein dürfen. Die Tariflandschaft bei den Aufenthaltstaxen in Alters- und Pflegeheimen präsentiere sich ziemlich uneinheitlich, intransparent und unübersichtlich, stellte der Preisüberwacher fest.

Eine erstmalige Untersuchung bei schweizweit 1417 Alters- und Pflegeheimen zeige, dass sich die kantonalen Durchschnittswerte der Aufenthaltstaxen um bis zu 100 Franken oder 87 Prozent pro Tag unterscheiden würden. Erfasst wurden 91 Prozent aller entsprechenden Institutionen. So werden im Kanton Wallis Heimbewohnern für Betreuung und Hotellerie im Durchschnitt 122 Franken pro Tag in Rechnung gestellt. Im Kanton Genf müssen Heimbewohner durchschnittlich 227 Franken dafür bezahlen. Der schweizweite Durchschnitt der Aufenthaltstaxen bei Unterbringung in einem Einzelzimmer liegt bei 171 Franken.

Mangels Regeln und Kontrollen hege der Preisüberwacher Zweifel, ob in allen Heimen die gleichen Massstäbe der Kostenkalkulation gelten würden. Der Preisüberwacher empfiehlt daher, schweizweit eine einheitliche Methode zur Kostenermittlung, das heisst einen einzigen, nationalen Rechnungslegungsstandard. Für eine korrekte Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger Pflege, Betreuung und Hotellerie müsse zudem eine periodisch durchzuführende, heimspezifische Arbeitszeitanalyse verbindlich vorgeschrieben sein./sda/ip   Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.rro.ch

Leave a Reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert