Keine neuen Gesetze gegen Altersheim-Abzocke: Der Regierungsrat gibt Antwort
Alters- und Pflegeheime

Keine neuen Gesetze gegen Altersheim-Abzocke: Der Regierungsrat gibt Antwort

«Die Gemeinde Urdorf wird ihren Standpunkt zur gegebenen Zeit kommunizieren und sich dabei auch zum ihres Erachtens politisch äussert befremdenden Gebaren und Verhalten des Regierungsrates äussern», lässt die Gemeinde verlauten.

«Abzocken der Senioren in zürcherischen Altersheimen?», betitelte der Schlieremer SVP-Kantonsrat Pierre Dalcher die Anfrage, die er am 10. September beim Regierungsrat einreichte. Zwei Tage zuvor hatte der «Tages-Anzeiger» berichtet, Urdorf habe von Senioren zu viel Geld fürs Altersheim verlangt. Jetzt hat der Regierungsrat Dalchers Anfrage beantwortet.

Dalcher ist zufrieden mit der Antwort. Der Regierungsrat hält darin nochmals fest, dass Altersheimtaxen für Hotellerie und Betreuung maximal kostendeckend sein dürfen, wenn das Altersheim von einer Gemeinde betrieben oder beauftragt wird. Die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips ist in der Jahresrechnung auszuweisen. Das soll für Transparenz sorgen gegenüber den Heimbewohnern, ihren Angehörigen und den Aufsichtsinstanzen. Die Gesundheitsdirektion hat die Gemeinden schon 2011 auf die Regeln hingewiesen, als das neue Pflegegesetz in Kraft trat. Eine parlamentarische Initiative gegen das Kostendeckungsprinzip lehnte der Kantonsrat im Januar 2018 ab.  Hier können Sie den ganzen Originaltext lesen auf der Seite von www.limmattalerzeitung.ch

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