
Pflegefinanzierung: Ostschweizer Heime haben Millionen zugute
Im Kanton St. Gallen können 25 Prozent der zugelassenen Pflegeheime ihre Pflegekosten mit den Höchstansätzen nicht decken. (Bild: Christoph Schmidt/Keystone)
Den jahrelangen Rechtsstreit hat die St. Gallerin nicht mehr erlebt. Sie starb 2015 im Alter von 99 Jahren in einem Alterszentrum. Zuletzt war ihre Pflege so aufwendig, dass die Kosten die Höchstansätze des Kantons überstiegen. Trotzdem wollte die St. Galler Ausgleichskasse den fehlenden Betrag nicht finanzieren. Dagegen wehrte sich der Willensvollstrecker der Frau. Im Sommer entschied das Bundesgericht in letzter Instanz: Kanton oder Gemeinden müssen die ungedeckten Pflegekosten vollumfänglich übernehmen.
Das Urteil wird in der ganzen Schweiz weitreichende Konsequenzen haben. «Für Pflegeheime, Spitex-Dienste und Leistungsbezüger wird dadurch Sicherheit bezüglich der Pflegefinanzierung geschaffen», sagt der St. Galler CVP-Kantonsrat Thomas Warzinek, der den Entscheid begrüsst. Die konkrete Umsetzung im Kanton St. Gallen ist allerdings noch unklar. Deshalb hat Warzinek mit Parteikollegen kürzlich einen Vorstoss an die St. Galler Regierung eingereicht. Darin fragen sie unter anderem nach den finanziellen Auswirkungen auf die St. Galler Gemeinden. Hier können Sie den Originaltext lesen auf der Seite von www.tagblatt.ch

